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RG, 02.04.1881 - Rep. I. 595/81 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist das Verbot der lex commissoria beim Pfandvertrage (A.L.R. I. 20. §. 33) durch das Reichsgesetz vom 14. November 1867, betr. die vertragsmäßigen Zinsen, beseitigt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung des Verbotes der lex commissoria beim Pfandvertrag im Geltungsbereich des allgemeinen Preußischen Landrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 02.04.1881 - Rep. I. 595/81
- RG, 05.11.1881 - I 595/81
Papierfundstellen
- RGZ 4, 342
- RGZ 4, 51
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93
Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern
So hat das Reichsgericht die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches schon dahin beschrieben, daß das Verbot der Verfallabrede ganz überwiegend dem Sachenrecht zugehöre und die "Art der Realisierung des Pfandrechts regele" (RGZ 4, 51, 53).